Abstammungs-, Adoptions- und Namensrecht

Die Frage der Abstammung ist in unserem Rechtssystem von ganz erheblicher Bedeutung – etwa wenn es um die Bestimmung der „gesetzlichen Erben“ geht oder um die Frage der wechselseitigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bei Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Adoptionsrecht. Denn immer mehr Paare, deren Kinderwunsch unerfüllt geblieben ist, äußern den Wunsch, ein Kind zu adoptieren. Gleiches gilt für Partner, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Kind des anderen Partners aus einer früheren Beziehung zu adoptieren oder ihm den eigenen Namen zu geben. In diesen Fällen stellt sich vor allem die Frage nach der Bewertung und Ausgestaltung der erbrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Folgen.

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