Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtlichen Anliegen von Privatpersonen spezialisiert. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Bankrecht. Übergreifende Fragestellungen lösen wir in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten beziehungsweise Steuerberatern.
Unsere Beratung ist auf pragmatische, wirtschaftlich sinnvolle und tragfähige Ergebnisse ausgerichtet. Ganz besonderes Augenmerk legen wir auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung sowie –sofern erforderlich– auf nachhaltige Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten auch vor Gericht.