Handelsblatt, 15.01.2004

Unterhaltspflicht für Heimkosten der Eltern verschärft

Kinder müssen ihre Eltern im Alter noch mehr als bisher unterstützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigte seine Rechtsprechung und stellte am Mittwoch in einem Grundsatzurteil fest: Einkommen und auch Erspartes der Kinder und ihrer Ehepartner sind kein Tabu mehr und müssen zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden, wenn das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, die Kosten zu decken. [...] Den drohenden finanziellen Belastungen durch die Rechtsprechung aus Karlsruhe zu entgehen, ist schwierig. "Die Unterhaltsansprüche sind unerbittlich", sagt Stephan Hiller dem Handelsblatt. Der Familienrechtsanwalt aus München rät zu einem frühzeitigen Gespräch mit den Eltern, um zu klären, ob diese "etwas auf die hohe Kante gelegt hätten". Wenn dies nicht der Fall sei, könnten sich die Kinder entweder mit einer Versicherung oder durch "Sparen, Sparen, Sparen" absichern. Dies gelte vor allem für die jüngere Generation, da die öffentlichen Kassen offensichtlich endgültig leer seien und der Trend der Rechtsprechung immer mehr zu einer "Privatisierung des Generationenvertrages" führe, meint Hiller.

[zurück]