In den vergangenen Jahren haben ganzheitliche Ansätze im Bereich der privaten Vermögensberatung (Financial Planning) stark an Bedeutung gewonnen. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an bankrechtlicher Beratung. Durch die langjährige Beratung eines namhaften großen Bankhauses verfügen wir über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Bankrechts.Von dieser Erfahrung profitieren nun auch unsere privaten Mandanten.
Wir bieten ihnen rechtlichen Beistand bei der Abwicklung und Überprüfung von Darlehensverträgen sowie bei der Übernahme von Bürgschaften. Auch bei unzureichender oder falscher Vermögensberatung stehen wir unseren Mandanten mit umfassendem rechtlichem Rat zur Seite.