Mit dem Familienrecht eng verknüpft ist das Erbrecht. Denn im Grunde lässt sich keine familienrechtliche Frage­stellung ohne die Berücksichtigung der erbrechtlichen Auswirkungen lösen. Das gilt sowohl für ehevertragliche Gestaltungen als auch für die Folgen einer Scheidung. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Erbrechtes, um sicherzustellen, dass der Nachlass nach dem Ableben des Erblassers in seiner Substanz erhalten bleibt oder dem ihm zugedachten Zweck entsprechend verwendet wird.

Einen großen Raum nimmt bei der Ausgestaltung erbrechtlicher Fragestellungen die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte ein, weil die Besteuerung des Nachlasses in den vergangenen Jahren immer aggressiver geworden ist. Bei der Lösung von steuerrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir sehr eng mit assoziierten Anwälten und den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.

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