Das Wirtschaftsstrafrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Dadurch sehen sich Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte mit einer Vielzahl rechtlicher Fallstricke konfrontiert. Viel schneller als gemeinhin angenommen wird, kann es im Unternehmen zu Konstellationen kommen, die strafrechtlich relevant sind – und das ohne jede Absicht. Strafrechtliche Ermittlungen – ganz gleich ob begründet oder nicht – bedeuten für die beschuldigten Personen eine existenzielle Bedrohung. Sie gefährden nicht nur die persönliche Reputation der Beschuldigten.

Die Beschlagnahmung der EDV und die Sicherstellung von Daten­beständen und Geschäftsunterlagen können auch den Fortbestand des Unternehmens, gegen das sich die Ermittlungen richten, in Frage stellen. Aufgrund der negativen Außenwirkungen kann bereits der bloße Tatverdacht existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Aus diesen Gründen legen wir auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ganz besonderen Wert auf die Prävention. Wir zeigen unseren Mandanten rechtliche Gestaltungs­spiel­räume auf, um mögliche rechtliche Konflikte bereits im Vorfeld auszuschließen. Und sollte doch einmal eine strafrechtlich relevante Situation eintreten, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine umfassende Verteidigungsstrategie und über­nehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sowie die Verteidigung vor Gericht.